Die SUVA, Trägerin der schweizerischen Unfallversicherung klärt auf:
Automatische Externe Defibrillatoren (AED) – auch Laiendefibrillatoren genannt – sind Geräte, die bei Notfällen mit Herz-Kreislauf-Stillstand eingesetzt werden. Durch einen dosierten elektrischen Stromstoss, die sogenannte «Defibrillation», kann das lebensbedrohliche Kammerflimmern des Herzens behoben und die Herztätigkeit wieder normalisiert werden.
Ursachen für den Herz-Kreislauf-Stillstand können ein vorausgehender Herzinfarkt oder eine Herzrhythmusstörung sein.
Auch Personen ohne fachspezifische Kenntnisse sind in der Lage, einen modernen Defibrillator erfolgreich einzusetzen. Allerdings ist die Bereitstellung und der Einsatz des Defibrillators im Betrieb in ein allgemeines Notfallkonzept einzubetten und die notwendige medizinische Kontrolle ist sicherzustellen.
Beschaffung, Unterhalt und Einsatz eines Defibrillators (AED) werden von der schweizerischen Herzstiftung in folgenden Fällen propagiert:
- Feuerwehr und Polizei
- Transportunternehmen
- Bahn-, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Carunternehmen
- Firmen (betriebsärztliche Dienste), öffentliche Verwaltungen
- Schulen, Universitäten
- Einkaufszentren, Warenhäuser
- Hotels und Restaurants
- Grossanlässe (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.)
- Freizeitbetriebe (Badeanstalten, Casinos, Kinos, Diskotheken etc.)
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